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   BVerwG, 12.01.1956 - I C 105.54   

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https://dejure.org/1956,164
BVerwG, 12.01.1956 - I C 105.54 (https://dejure.org/1956,164)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1956 - I C 105.54 (https://dejure.org/1956,164)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1956 - I C 105.54 (https://dejure.org/1956,164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis des "bestimmten Antrages" in der Berufungsschrift - Wahrung der Formvorschriften der Verfahrensordnungen für die Verwaltungsgerichte - Erkennbarkeit des Ziels des Rechtsmittels aus der Einlegung des Rechtsmittels oder aus während der Rechtsmittelfrist ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VGG § 103 Abs. 2 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 75
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1956 - I C 105.54
    Bezüglich der Anwendung dieser Vorschrift hat der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 8. November 1954 (BVerwGE 1, 222) dahin entschieden, daß der Formvorschrift über den bestimmten Antrag genügt sei, wenn das Ziel der Revision aus der Tatsache der Revisionseinlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisionsfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar sei.
  • BVerwG, 03.03.1972 - IV C 4.69

    Minigolfanlage im Außenbereich; Nachbarschutz als öffentlicher Belang

    Ein förmlicher Antrag ist jedoch nicht erforderlich, wenn das Ziel des Rechtsmittels aus der Tatsache der Revisionseinlegung allein oder in Verbindung mit den während der Rechtsmittelfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist, insbesondere dann, wenn aus der uneingeschränkten Rechtsmitteleinlegung - wie in aller Regel - erkennbar ist, daß die Aufhebung des angefochtenen Urteils erstrebt wird, soweit es den Rechtsmittelkläger beschwert (vgl. Beschluß vom 8. November 1954 - BVerwG Gr.Sen. 1.54/V C 61.54 - [BVerwGE 1, 222]; Urteil vom 12. Januar 1956 - BVerwG I C 105.54 - [BVerwGE 3, 75]).
  • BVerwG, 30.05.1990 - 9 B 223.89

    Überschaubarer Sachverhalt als Bestandteil eines feststellungsfähigen

    Hinreichend bestimmt ist eine Klage immer dann, wenn ihr Ziel aus der Tatsache der Erhebung allein oder in Verbindung mit den abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 3, 75; 12, 189 [BVerwG 13.04.1961 - III C 183/59]; 23, 41 [BVerwG 08.12.1965 - V C 6/65]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]).
  • BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76

    Notwendigkeit eines bestimmten Klageantrags - Pflicht zu umfassender Prüfung und

    Zu den Anforderungen an die "Bestimmtheit" des Antrags - sei es im Verfahren im ersten Rechtszug, sei es im Berufungsverfahren - hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgeführt, daß ihnen, genügt sei, wenn das Ziel der Klage (der Berufung) aus der Tatsache der Erhebung der Klage (der Einlegung des Rechtsmittels) allein oder in Verbindung mit den während der Frist zur Erhebung der Klage (zur Einlegung des Rechtsmittels) gegebenen Erklärungen erkennbar ist oder auch noch danach innerhalb einer vom Vorsitzenden zu setzenden Frist erkennbar gemacht wird (BVerwGE 3, 75; 5, 37 [BVerwG 03.04.1957 - V C 415/56]und 13, 94).
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